In Tirol ist eine fachliche Unterweisung zum Fischfang zwingend notwendig. Eine gleichwertige Unterweisung von einem anderen Bundesland kann anerkannt werden. Für deutsche Staatsbürger gilt der Fischereischein.
Da jedoch das Revier ohne Guide nicht zugänglich ist kann unter Aufsicht des Guides das Fliegenfischen erlernt werden.
Es muss also
- Eine gültige revierbezogene Fischerkarte (Gast- od. Namenskarte)
- Die Unterweisungsbestätigung des Tiroler Fischereiverbandes
- Einzahlungsbestätigung an den Tiroler Fischereiverband (10, 25 od. 50 €)
- Lichtbildausweis (z.B: Führerschein)
- Fangkarte mit Revierangaben und Vorschriften
vorhanden sein.
Ausrüstung
- Kurze Ruten der Klasse 0-4
- Hüfthohe Wathose
- Watschuh mit Filz oder Vibramsohle